Freitag, 24 Safar 1448 | 07/08/2026
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بسم الله الرحمن الرحيم

 

Im Namen Allahs, des Erbarmungsvollen, des Barmherzigen

Antwort auf eine Frage

Die Lage im Sudan und die amerikanischen Zielsetzungen

Frage:

Die Kämpfe zwischen der sudanesischen Armee und der Miliz der Rapid Support Forces (RSF) haben jüngst im Bundesstaat Nord-Kordofan im südlichen Zentrum des Sudan ihren Höhepunkt erreicht … (al-Araby al-Jadid, 28.07.2026).

Auch mehr als drei Jahre nach ihrem Ausbruch dauern die militärischen Operationen unvermindert an, insbesondere nachdem die Rapid Support Forces am 26.10.2025 die Stadt al-Faschir unter ihre Kontrolle gebracht hatten und sich die Armee aus ihr zurückgezogen hatte. Selbst der amerikanische Vorschlag für eine dreimonatige Waffenruhe, den der US-Sondergesandte Massad Boulos am 20.06.2026 unterbreitete, um eine Feuerpause herbeizuführen, konnte die Eskalation der Kämpfe nicht eindämmen.

Wohin entwickelt sich die Lage im Sudan? Welche Ziele verfolgen die USA mit ihrem Lösungsvorschlag? Und ist mit einer baldigen Umsetzung zu rechnen?

Möge Allah dich reichlich belohnen.

Antwort:

Um die Antwort auf die vorstehenden Fragen zu verdeutlichen, sollen zunächst die folgenden Aspekte dargelegt werden:

1. Die Rapid Support Forces (RSF) unterzeichneten am 22.02.2025 in der kenianischen Hauptstadt Nairobi die „Sudanesische Verfassungscharta“. Im Anschluss daran wurde die „Sudanese Founding Alliance“ („Sudanesische Gründungsallianz“) offiziell ins Leben gerufen. Am Samstag, dem 26.07.2025, gab dieses Bündnis (Allianz) die Bildung einer Parallelregierung zu den offiziellen Staatsorganen des Landes bekannt. So erklärte der Sprecher des Bündnisses, Alaa ad-Din Naqd, in einer über die Plattform X veröffentlichten Stellungnahme aus Nyala, der Hauptstadt des Bundesstaates Süd-Darfur, dass die Führung der Allianz beschlossen habe, einen Präsidialrat mit fünfzehn Mitgliedern zu bilden. Den Vorsitz solle der Kommandeur der Rapid Support Forces, Muhammad Hamdan Dagalo („Hemedti“), übernehmen; sein Stellvertreter solle der Vorsitzende der Sudan People’s Liberation Movement–North (SPLM-N), Abdelaziz al-Hilu, werden, während Muhammad Hasan at-Ta‘aischi das Amt des Ministerpräsidenten übernehmen solle. (al-Jazeera, 27.07.2025).

2. Am 26.10.2025 gaben die Rapid Support Forces bekannt, die Kontrolle über die Stadt al-Faschir, die Hauptstadt des Bundesstaates Nord-Darfur im Westen des Sudan, übernommen zu haben. Die Stadt hatten sie bereits seit Mai 2024 belagert. Al-Faschir besitzt aufgrund ihrer Lage an den Grenzen zu Libyen und dem Tschad sowie zu den westlichen Städten der Region Darfur eine erhebliche strategische Bedeutung. Zugleich ist sie das administrative und politische Zentrum der Region, wodurch ihre Einnahme auch einen hohen symbolischen Stellenwert besitzt. Hinzu kommt, dass al-Faschir die historische Hauptstadt des Sultanats Darfur (1604–1874) war, was ihrer Kontrolle im Narrativ der gegründeten Parallelregierung zusätzliche symbolische Bedeutung verleiht: Die Rapid Support Forces meldeten am Sonntag, sie hätten die seit mehr als einem Jahr belagerte Stadt al-Faschir unter ihre Kontrolle gebracht. Diese Entwicklung bedeutet, dass die Rapid Support Forces nunmehr ihre Herrschaft über sämtliche fünf Bundesstaaten Darfurs gefestigt haben und das Land nun faktisch in zwei Teile geteilt ist: einen östlichen Teil unter der Kontrolle der sudanesischen Armee und einen westlichen Teil unter der Kontrolle der Rapid Support Forces. (al-Jazeera, 28.10.2025). Al-Faschir war bis zu diesem Zeitpunkt der einzige der fünf Bundesstaaten Darfurs gewesen, den die Rapid Support Forces noch nicht hatten einnehmen können.

3. Mit der Einnahme Darfurs durch die Rapid Support Forces wurde der amerikanische Plan verwirklicht, auf den die Vereinigten Staaten bereits seit längerer Zeit hingearbeitet hatten: die Abspaltung Darfurs vom Sudan. Zur Umsetzung dieses Vorhabens trug auch die sudanesische Armee bei. Sie begründete ihren Rückzug aus der Stadt zwar mit dem Bestreben, eine systematische Zerstörung und den Tod von Zivilisten zu verhindern. Tatsächlich ist jedoch bekannt, dass sie die Stadt den Rapid Support Forces überließ – durch eine Weisung oder zumindest durch eine Anregung der Vereinigten Staaten –, um eben diesen amerikanischen Plan Wirklichkeit werden zu lassen. Dies haben wir bereits ausführlich in unserer Antwort auf eine Frage vom 03.11.2025 dargelegt. Dort heißt es: [Was ebenso bestätigt, dass die USA die Delegationen ihrer beiden Vasallen in Washington versammelt haben, ist folgender Bericht: Ein verantwortlicher Diplomat bestätigte gestern, Donnerstag, dass sich die Vierergruppe (USA, Saudi-Arabien, VAE und Ägypten) heute in Washington mit Vertretern der sudanesischen Armee und der Schnellen Eingreiftruppe (Rapid Support Forces, RSF) treffen wird, um beide Parteien zu einem dreimonatigen humanitären Waffenstillstand zu drängen. Er erklärte, das Ziel sei, "gemeinsam Druck auszuüben, um die Waffenruhe zu festigen und die Lieferung humanitärer Hilfe an Zivilisten zu ermöglichen“. (Al-Arabiya, 24.10.2025) Mit anderen Worten: Die Tatsache, dass das Eindringen der Rapid Support Forces in al-Faschir und der Rückzug der sudanesischen Armee aus der Stadt zeitgleich mit dem Treffen in Washington geschah, belegt ohne Zweifel, dass die Entscheidung, die strategische Stadt an die Rapid Support Forces zu übergeben, in Washington getroffen wurde und dass beide sudanesischen Parteien unverzüglich – nämlich zwei Tage danach – mit der Umsetzung vor Ort begannen, wobei das Ergebnis am dritten Tag erzielt wurde.] (Ende des Zitats)

4. Nachdem die Rapid Support Forces am 26.10.2025 die Kontrolle über al-Faschir übernommen hatten, verkündete der Präsidialrat der Parallelregierung am 01.06.2026 den Beschluss zur Schaffung einer einheitlichen nationalen Armee sowie weitere Beschlüsse zu den Bereichen Sicherheit, Verteidigung und Nachrichtendienste. Ziel dieser Maßnahmen war es, die Verwaltung der Angelegenheiten der nationalen Sicherheit und der Verteidigung während der Übergangsphase zu organisieren. (Sky News Arabia, 01.06.2026). Aus all dem ist realiter erkennbar, dass die Vereinigten Staaten bereits lange im Voraus geplant hatten, al-Faschir den Rapid Support Forces zu überlassen. Offenbar warteten sie lediglich auf den geeigneten Zeitpunkt und die dafür passenden Umstände. Ebenso geht aus all dem klar hervor, dass die USA eine sorgfältig gesteuerte Strategie zur Teilung des Sudan verfolgen. Schritt für Schritt bauen sie auf dem Boden der Tatsachen einen neuen Staat auf: beginnend mit der Nairobi-Charta, über die Ausrufung der Parallelregierung bis hin zu den Ernennungen der Minister sowie den Beschlüssen über Armee und Nachrichtendienste. Zunächst schufen sie durch die Nairobi-Charta das verfassungsrechtliche Fundament für das im Westen geplante Staatsgebilde. Anschließend verliehen sie diesem Gebilde durch die Bildung der Parallelregierung unter dem Vorsitz Hemedtis und die Ernennung at-Ta‘aischis zum Ministerpräsidenten eine politische und institutionelle Gestalt. Darauf folgten Entscheidungen zur Bildung der Ministerien sowie zum Aufbau eines eigenen Bankensystems. Es fehlt nunmehr lediglich noch die Verlegung der Parallelregierung, deren Sitz sich derzeit in Nyala befindet, nach al-Faschir – einer Stadt von herausragender symbolischer Bedeutung, die nach wie vor das administrative und politische Zentrum des Bundesstaates bildet.

5. Anschließend legten die Vereinigten Staaten am 20.06.2026 durch den Sondergesandten des amerikanischen Präsidenten für arabische und afrikanische Angelegenheiten, Massad Boulos, einen neuen Vorschlag vor, der letztlich darauf hinausläuft, die geschaffenen Tatsachen zu akzeptieren. In dem der sudanesischen Regierung vorgelegten überarbeiteten Papier wird „eine umfassende und unverzügliche humanitäre Waffenruhe im gesamten Land für die Dauer von 90 Tagen“ vorgeschlagen. Diese solle „die Bereitstellung humanitärer Hilfe erleichtern, ihren Zugang zu den Bedürftigen sicherstellen sowie den Schutz der Zivilbevölkerung, der Infrastruktur und der öffentlichen Einrichtungen und Dienstleistungen gewährleisten und deren Wiederherstellung ermöglichen.“ Ferner schlägt das Papier „die Einrichtung eines Mechanismus unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen und unter Beteiligung der Afrikanischen Union sowie der Liga der Arabischen Staaten“ vor. Dieser soll „begrenzte militärische Rückzugsmaßnahmen begleiten, um den Zugang zu humanitärer Hilfe zu erleichtern, die Zivilbevölkerung zu schützen, die Voraussetzungen für die Rückkehr der Vertriebenen zu schaffen sowie einen Koordinierungsausschuss einzurichten, der die Umsetzung des Abkommens überwacht, Kontrollmechanismen entwickelt und etwaige Streitigkeiten während der Waffenruhe beilegt.“ Darüber hinaus fordert das Papier, „die Zeit der Waffenruhe für Verhandlungen zu nutzen, um einen dauerhaften Waffenstillstand zu erreichen und einen Übergangsprozess unter Führung einer zivilen Regierung einzuleiten.“ Ebenso ruft es dazu auf, „über einen dauerhaften Waffenstillstand und die damit verbundenen Sicherheitsregelungen zu verhandeln, einschließlich der erforderlichen Maßnahmen zum Rückzug und zur Verlegung von Truppen, wobei in einer ersten Phase den Bundesstaaten Nord-Darfur und Nord-Kordofan Vorrang eingeräumt werden soll. Dies soll im Einklang mit den Mechanismen der Vereinten Nationen erfolgen und durch Programme zur Entwaffnung, Demobilisierung, Wiedereingliederung und Zusammenführung der Streitkräfte in Lagern sowie durch weitere einschlägige Maßnahmen ergänzt werden.“ Schließlich sieht das Papier „die Aufrechterhaltung einer einheitlichen nationalen Armee vor, die einer unabhängigen, gewählten Zivilregierung rechenschaftspflichtig ist, sowie die Entsendung internationaler Beobachter auf der Grundlage des Mechanismus der Vereinten Nationen.

6. Die in dem amerikanischen Vorschlag enthaltene Waffenruhe, die unter dem Vorwand der Bereitstellung humanitärer Hilfe gefordert wird, bedeutet im Falle separatistischer Aufständischer wie den Rapid Support Forces faktisch die Anerkennung ihrer Entität und die Bestätigung des von ihnen geschaffenen Status quo. Ebenso bestätigt das Papier die fortdauernde Existenz der Rapid Support Forces, wenn es von „Sicherheitsregelungen einschließlich Maßnahmen zum Rückzug und zur Verlegung von Truppen“ spricht. Es vermeidet jede Forderung nach ihrer Auflösung oder Beseitigung. Vielmehr verlangt es implizit ihren Fortbestand, indem es ihre Truppen zur „Neuverlegung“ auffordert. Damit stellt es die reguläre Armee des Landes den Kräften gleich, die dessen Zerschlagung anstreben – wie den Rapid Support Forces. Ferner ruft das Papier zu „begrenzten militärischen Rückzugsmaßnahmen“ auf – unter dem Vorwand, „den Zugang humanitärer Hilfe zu erleichtern, die Zivilbevölkerung zu schützen und die Voraussetzungen für die Rückkehr der Vertriebenen zu schaffen“. Auch dies bestätigt, dass diese Streitkräfte erhalten bleiben sollen, anstatt ihre Existenz zu beenden. Die Legitimation der Existenz und der territorialen Kontrolle der Rapid Support Forces wird in dem Papier zusätzlich dadurch bekräftigt, dass es zu „einer umfassenden und unverzüglichen humanitären Waffenruhe im gesamten Land für die Dauer von 90 Tagen“ aufruft. Ebenso fordert es, „die Zeit der Waffenruhe für Verhandlungen zu nutzen, um einen dauerhaften Waffenstillstand zu erreichen und einen Übergangsprozess unter Führung einer zivilen Regierung einzuleiten.“ Die Rapid Support Forces werden dabei nicht als separatistische und aufständische Formation bezeichnet; vielmehr wird ihre separatistische Regierung, die auf die Teilung des Sudan abzielt, faktisch anerkannt.

Schließlich ist zu erwähnen, dass dieser jüngste amerikanische Vorschlag keineswegs neu ist. Vielmehr knüpft er an den bereits am 12.09.2025 im Namen der sogenannten Vierergruppe – bestehend aus den Vereinigten Staaten, Saudi-Arabien, Ägypten und den Vereinigten Arabischen Emiraten – vorgelegten amerikanischen Vorschlag an, der ebenfalls eine dreimonatige humanitäre Waffenruhe vorsah, die in einen dauerhaften Waffenstillstand münden sollte.

7. Die sudanesische Regierung antwortete am 25.06.2026 auf den jüngsten amerikanischen Vorschlag vom 20.06.2026. Die Einzelheiten dieser Antwort wurden jedoch erst verspätet veröffentlicht. So berichtete al-Jazeera am 10.07.2026 unter Berufung auf offizielle sudanesische Quellen über die Stellungnahme der Regierung zu dem amerikanischen Vorschlag. Den Angaben dieser Quellen zufolge bekräftigte die Regierung „ihre Verpflichtung, den Krieg durch Verhandlungen zu beenden und einer 90-tägigen humanitären Waffenruhe zuzustimmen, unter der Voraussetzung, dass sich die Rapid Support Forces aus sämtlichen Städten zurückziehen, die sie seit dem 11.05.2023 unter ihre Kontrolle gebracht haben.“ Dieses Datum markiert die Unterzeichnung der Dschidda-Erklärung durch beide Konfliktparteien unter amerikanisch-saudischer Schirmherrschaft. Ferner umfasste die Antwort die Forderungen nach „Wahrung der Einheit des Sudan und seiner territorialen Integrität, Erhalt der sudanesischen Streitkräfte als einheitliche nationale Armee sowie Eingliederung sämtlicher militärischer Formationen in diese Armee. Darüber hinaus sollen sämtliche ausländischen Einmischungen in die inneren Angelegenheiten des Sudan beendet und die Unterstützung der Rapid Support Forces durch Waffenlieferungen und Söldner eingestellt werden.“ Das zweite Papier der sudanesischen Antwort sah vor, dass sich die Rapid Support Forces in drei Phasen aus den von ihnen kontrollierten Städten zurückziehen und sich an festgelegten Standorten sammeln sollten: In der ersten Phase, die innerhalb von 30 Tagen umgesetzt werden sollte, war der Rückzug aus der Region Blauer Nil, aus dem Bundesstaat Nord-Kordofan sowie aus Nord-, Zentral- und West-Darfur vorgesehen. Die zweite Phase sollte innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss der ersten beginnen und den Rückzug aus den Bundesstaaten West-Kordofan und Süd-Darfur umfassen. Die dritte Phase sollte weitere 30 Tage später einsetzen und den Rückzug aus den Bundesstaaten Ost- und Süd-Kordofan vorsehen. Als Sammelort wurde Kauda festgelegt, die Hochburg des „Sudan People's Liberation Movement–North“ unter der Führung von Abdelaziz al-Hilu, der mit den Rapid Support Forces verbündet ist.Das dritte Papier der Regierungsantwort enthielt „Einzelheiten des politischen Prozesses durch einen umfassenden inner-sudanesischen Dialog, der in die Bildung einer zivilen Übergangsregierung münden soll, welche bis zur Durchführung freier und fairer Wahlen im Amt bleibt.“ Die Forderung der sudanesischen Regierung, die Rapid Support Forces sollten sich aus den von ihnen kontrollierten Städten zurückziehen und sich anschließend an bestimmten Orten neu formieren, bedeutet letztlich eine Anerkennung ihrer fortbestehenden Existenz, anstatt ihre Auflösung und vollständige Beseitigung anzustreben. Hinzu kommt, dass kaum zu erwarten ist, dass die Rapid Support Forces den Forderungen der Regierung nach einem Rückzug oder nach Verhandlungen nachkommen werden. Andernfalls hätten sie sich überhaupt nicht erhoben, noch die schweren Gräueltaten begangen, die ihnen zugeschrieben werden, oder die gewaltigen Zerstörungen verursacht und die Vertreibung von Millionen Menschen herbeigeführt. Vielmehr kann das Problem der RSF nur durch militärische Gewalt entschieden werden, mit der Entschlossenheit, die Separatistenmiliz vollständig zu eliminieren.

8. Betrachtet man den Plan, den Massad Boulos, Trumps leitender Berater für arabische und afrikanische Angelegenheiten, am 20.06.2026 in Kairo vorgestellt hat, wird deutlich, dass sowohl dieser als auch die ihm vorausgegangenen Vorschläge für einen Waffenstillstand in Wirklichkeit dem amerikanischen Plan dienen, Darfur vom Sudan abzutrennen. Die bisher von den Vereinigten Staaten vorgelegten Konzepte verfolgen im Wesentlichen zwei Ziele:

Erstens sollen die Rapid Support Forces als eine parallele politische Entität mit eigener Verwaltungsstruktur und eigenem politischen Programm etabliert werden, das als gleichberechtigter Akteur am Verhandlungstisch Platz nimmt.

Zweitens beabsichtigen die Vereinigten Staaten, durch die von ihnen vorgeschlagenen Waffenstillstandsabkommen der sudanesischen Armee endgültig den Weg zur Rückeroberung von al-Faschir zu versperren und zugleich die Kontrolle Hemedtis über die Stadt dauerhaft zu festigen.

Aus diesem Blickwinkel sind die amerikanischen Vorschläge für einen Waffenstillstand zu beurteilen – unabhängig davon, ob sie unmittelbar von Massad Boulos oder über die sogenannte Vierergruppe vorgelegt werden. Sie dienen einer schrittweisen Vorbereitung der endgültigen Abtrennung Darfurs, während sich die Verhandlungen anschließend auf die übrigen Konfliktgebiete verlagern sollen. So wie sich die Vereinigten Staaten Zeit nahmen, um die Abspaltung des Südsudan zu verwirklichen, gehen sie auch hier nach demselben Muster vor. Was hingegen die im Vorschlag angesprochene humanitäre Krise im Sudan betrifft, so liegt sie weder den Vereinigten Staaten noch Trump irgendwie am Herzen.

9. Um die Kontrolle der Rapid Support Forces über Darfur zu festigen, haben sich die Kampfhandlungen inzwischen nicht mehr in Darfur selbst, sondern in den drei Bundesstaaten Kordofans erheblich ausgeweitet. Diese bilden die geografische Verbindung zwischen den östlichen Landesteilen des Sudan – an deren Spitze die Hauptstadt Khartum steht – und den fünf Bundesstaaten Darfurs, die inzwischen unter die Kontrolle der Rapid Support Forces geraten sind. So fliegt die sudanesische Luftwaffe Angriffe auf Stellungen der Rapid Support Forces in zahlreichen Städten und Dörfern, um sie zu zwingen, von Angriffen auf die Stadt al-Ubayyid, die Hauptstadt des Bundesstaates Nord-Kordofan, Abstand zu nehmen. Es spricht jedoch vieles dafür, dass die Offensive der Rapid Support Forces in Kordofan und ihr Versuch, al-Ubayyid einzunehmen, vor allem einem anderen Zweck dienen: Die Kampfhandlungen sollen von den bereits kontrollierten Gebieten in Darfur wegverlagert werden, um die Aufmerksamkeit von ihnen abzulenken und sie allmählich aus dem öffentlichen Bewusstsein verschwinden zu lassen. Mit anderen Worten: Die Rapid Support Forces kämpfen auf einem anderen Kriegsschauplatz, der nicht ihr eigentliches Ziel ist. Ein ähnliches Bild zeigt sich auch im Bundesstaat Blauer Nil an der Grenze zu Äthiopien. So erklärte die sudanesische Armee am 10.07.2026 über ihren Account auf der Plattform X, sie habe nach der Abwehr eines Angriffs der Rapid Support Forces und der Sudan People's Liberation Movement–North die Gebiete Dim Saad und Yara im Bundesstaat Blauer Nil im Südosten des Landes unter ihre Kontrolle gebracht. Dies geschah, nachdem sie zuvor die strategisch bedeutende Stadt al-Kurmuk zurückerobert hatte. All dies deutet darauf hin, dass sich die Kämpfe auch künftig auf andere Regionen verlagern werden, damit die Kontrolle der Rapid Support Forces über ganz Darfur weiter gefestigt wird. Darfur selbst soll dabei gerade nicht Gegenstand künftiger Verhandlungen über eine Rückführung unter die Kontrolle des sudanesischen Staates sein. Verhandelt werden soll vielmehr über jene Gebiete, in denen die Kampfhandlungen dann noch andauern. Aus diesem Grund ist die Stadt al-Ubayyid seit Wochen Schauplatz heftiger gegenseitiger Angriffe. Bereits im Mai warnte die UNO vor einer Eskalation der Kämpfe in der Region Kordofan, bei denen zwischen Januar und April 2026 mindestens 880 Zivilisten ums Leben gekommen seien. Ebenso warnte die stellvertretende Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs, Nezhat Shameem Khan, während einer Unterrichtung des Sicherheitsrates am 16.07.2026, dass in al-Ubayyid, der Hauptstadt des Bundesstaates Nord-Kordofan im Süden des Sudan, „die schwersten internationalen Verbrechen unmittelbar bevorstehen könnten“. Wörtlich erklärte sie: „Dieser Rat und alle Staaten tragen die Verantwortung, tätig zu werden, um weitere Gräueltaten zu verhindern.“ (Anadolu, 16.07.2026). Obwohl die Pflicht eigentlich darin besteht, die Einheit des Sudan zu bewahren und jeden einzelnen Teil seines Staatsgebietes zu verteidigen, richtet sich der Schwerpunkt nun auf die Bundesstaaten Kordofan, während Darfur zunehmend aus dem Blickfeld gerät und kaum noch gefordert wird, die dortigen Gebiete von den separatistischen Rapid Support Forces zurückzuerobern. Dies läuft letztlich darauf hinaus, die Abtrennung Darfurs stillschweigend hinzunehmen und den Fokus stattdessen auf andere Landesteile zu verlagern. Deshalb eskalieren die Kämpfe gerade in diesen Regionen. So berichtete al-Araby al-Jadid am 28.07.2026: Die Kämpfe zwischen der sudanesischen Armee und der Miliz der Rapid Support Forces haben jüngst im Bundesstaat Nord-Kordofan im südlichen Zentrum des Sudan ihren Höhepunkt erreicht …

Und so setzen sich die Kampfhandlungen hier und dort außerhalb der Bundesstaaten Darfurs fort. Die sudanesische Armee bleibt in diesen Gebieten gebunden, bis schließlich der Zeitpunkt für den Abschluss eines Abkommens gekommen ist. Dann werden sich die Verhandlungen auf den Rückzug der Rapid Support Forces aus den Gebieten außerhalb Darfurs beschränken – während Darfur dauerhaft vom Sudan getrennt bleibt!

10. Abschließend erneuern wir an euch, unser Volk im Sudan, unseren Aufruf, den wir bereits mehrfach an euch gerichtet haben – aufrichtig und allein Allah, dem Erhabenen, und Seinem Gesandten ﷺ verpflichtet. Wir bitten Allah, dass dieser Aufruf auf offene Ohren stößt und mit einer gesegneten Antwort erwidert wird. Und Allah nimmt sich der Rechtschaffenen an:

Unser Volk im Sudan, im Land des glorreichen Islam! Im Land der Moschee von Dongola, der ersten Moschee, die von den frühen Muslimen im Sudan errichtet wurde. Im Land der großen islamischen Eröffnung während der Herrschaft des Kalifen ʿUṯmān (r), als er dem Gouverneur von Ägypten befahl, das Licht des Islam in den Sudan zu tragen. Und so wurde eine islamische Armee unter der Führung von ʿAbdullāh ibn Abī as-Sarḥ in den Sudan geschickt, wobei die Eröffnung im Jahr 31 n. H. stattfand. In der Folge breitete sich der Islam durch Allahs Gnade schnell aus, bis er den ganzen Sudan umfasste: Vom Norden bis zum Süden und vom Osten bis zum Westen. Dies setzte sich während der Herrschaft der muslimischen Kalifen fort

Unser Volk im Sudan, das von 1896 bis 1916 – also bis zur Mitte des Ersten Weltkrieges – gegen die Briten kämpfte. Es war das Jahr, in dem der mutige und gottesfürchtige Held ʿAlī ibn Dīnār, damaliger Gouverneur von Darfur, den Märtyrertod starb. ʿAlī ibn Dīnār war jener Gelehrter und muğāhid, dem die Instandsetzung von Ḏū l-Ḥalīfa zu verdanken ist, dem Weiheort (mīqāt) für die Pilger aus Medina und der Levante. Auch hat er die Wasserbrunnen gebaut, die bis heute seinen Namen tragen – „Abyar Ali“ –, um die Pilger mit Trinkwasser zu versorgen.

Ihr Angehörigen im Sudan! Wir rufen euch auf: Greift ein, bevor es für jede Reue zu spät ist! Nehmt die beiden kämpfenden Parteien in die Pflicht und bringt sie mit Entschlossenheit auf den Pfad der Wahrheit! Unterstützt Hizb-ut-Tahrir bei der Errichtung des Rechtgeleiteten Kalifats! Denn damit wird dem Islam und den Muslimen machtvolle Würde zuteil und der Unglaube und die Ungläubigen werden schmachvolle Erniedrigung erfahren. – Aber noch größer ist das Wohlgefallen Allahs!

(إِنَّ فِي ذَلِكَ لَذِكْرَى لِمَنْ كَانَ لَهُ قَلْبٌ أَوْ أَلْقَى السَّمْعَ وَهُوَ شَهِيدٌ)

Darin liegt wahrlich eine Ermahnung für denjenigen, der Verstand besitzt oder hinhört und Zeuge ist. (50:37)

Auf diese Weise wird der Sudan durch den Islam wieder stark und mächtig. Über ihm wird dann die Flagge des ʿUqāb wehen, die Flagge mit der Aufschrift: Lā ilāha illā-Llāh, Muḥammadun rasūl Allāh.

(وَيَوْمَئِذٍ يَفْرَحُ الْمُؤْمِنُونَ * بِنَصْرِ اللَّهِ يَنْصُرُ مَنْ يَشَاءُ وَهُوَ الْعَزِيزُ الرَّحِيم)

An jenem Tage werden die Gläubigen sich freuen. - Über den Sieg Allahs. Er verleiht den Sieg, wem Er will. Und Er ist der Allmächtige, der Barmherzige. (30:4–5)

15. Ṣafar 1448 n. H.
29.07.2026
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