Media Office
Sudan
| H. 5 Sha'aban 1447 | No: HTS1448/88 |
| M. Sonntag, 08 Februar 2026 |
(Übersetzt)
Der britische Kolonialist fiel 1898 mit seinen Armeen unter der Führung von Kitchener in unser Land ein und erzwang über fünfzig Jahre lang seine militärische, politische, wirtschaftliche und kulturelle Kontrolle. In dieser Zeit regierte er den Sudan nach seiner eigenen Lebensanschauung, die auf der Trennung von Religion und täglichem Leben basiert. Auf dieser Grundlage – die im deutlichen Widerspruch zur islamischen ʿaqīda des Volkes im Sudan steht – etablierte er ein politisches System, in dem er der Herrscher war. Im Bereich der Wirtschaft implementierte er das kapitalistische System, das auf Zins (ribā) und der unrechtmäßigen Aneignung des Besitzes der Menschen fußt, und erpresste darüber hinaus verbotene Steuern und Abgaben.
Was den kulturellen Aspekt betrifft, so eröffnete er Schulen, Institute und Universitäten, die entfremdete Generationen unter den Söhnen und Töchtern der Muslime hervorbrachten. Diese tragen muslimische Namen und bekennen sich zum Islam, tragen aber eine demokratisch-kapitalistische Kultur in sich und verdrängen den Islam mitsamt seinen Rechtssprüchen aus dem öffentlichen Leben. Als der britische Kolonialist im Jahr 1956 – also vor siebzig Jahren – seine Armeen abzog, war er sich der unheiligen Saat sicher, die er gesät hatte, und vertraute auf die Lebensanschauung, die er jenen hinterließ, welche die Regierungsverantwortung nach ihm übernehmen sollten. Dies wurde deutlich sichtbar, als die sogenannten „Pioniere der Unabhängigkeit“ an die Macht kamen. Die erste Verfassung, die sie dem Sudan nach der vermeintlichen Unabhängigkeit gaben, war nichts anderes als das „Selbstverwaltungsgesetz“ (Self-Government Act). Dieses war 1953 vom britischen Richter Stanley Baker entworfen worden, um die Verwaltung des Sudan während der Übergangsphase zu organisieren. Da es jedoch untragbar war, das Volk mit der exakt gleichen Verfassung jener zu regieren, von denen man sich angeblich „befreit“ hatte, nannten sie diese verschämt die „Übergangsverfassung von 1956“.
In der Folge lösten sich die Regime eines nach dem anderen ab – militärische, demokratische und sogenannte Übergangsregierungen –, doch keines von ihnen etablierte eine Verfassung, die aus der ʿaqīda des Volkes im Sudan hervorging. Vielmehr basierten alle Verfassungen der letzten siebzig Jahre bis zum heutigen Tage auf dem Credo des ungläubigen Kolonialisten: der Trennung von Religion und täglichem Leben und folglich der Trennung des Glaubens von Politik und Herrschaft.
Es ist erstaunlich und befremdlich zugleich, dass sie zu Beginn eines jeden gregorianischen Jahres den Jahrestag dieser vermeintlichen Unabhängigkeit feiern. Ich betone absichtlich das Wort „vermeintlich“, denn in der Realität ist der Sudan politisch noch immer kolonialisiert. Der ungläubige Kolonialist bestimmt weiterhin über unser Schicksal; er bestimmt, wer regiert und wie regiert wird. Dabei konkurrieren die fremden Mächte – insbesondere Großbritannien und die USA – um die Vorherrschaft und den Einfluss im Sudan. Der Krieg, der gegenwärtig im Sudan tobt, ist nichts weiter als eines der Resultate dieses unerbittlichen Machtkampfes.
Wirtschaftlich gesehen kontrollieren die Richtlinien des Internationalen Währungsfonds (IWF) und seine verarmende Politik das Land. Trotz des Reichtums unseres Bodens an Ressourcen über und unter der Erde lebt das Volk im Sudan größtenteils in Armut und Entbehrung. Die Reichtümer unseres Landes werden geplündert, während aufeinanderfolgende Regierungen lediglich die Taschen der Armen durch Steuern und Abgaben leeren. Schlimmer noch: Die Regierung verschleudert öffentliches Eigentum, indem sie es entweder dem ungläubigen Kolonialisten billig überlässt oder es durch Privatisierung an Kapitalisten überträgt!
Erst vergangene Woche äußerte Finanzminister Jibril Ibrahim in einem Interview den Wunsch der Regierung, Deals für die Häfen am Roten Meer abzuschließen. Zudem gab er zu, dass im Jahr 2025 offiziell 20 Tonnen an Gold exportiert wurden – bei einer Landesgesamtproduktion von 70 Tonnen. Dies ist ein peinliches Eingeständnis, wie der Reichtum des Landes verwaltet wird und zu wessen Nutzen. Dieses Gold ist seiner Natur nach öffentliches Eigentum (milkīya ʿāmma); es ist ein Recht der Umma und gehört weder der Regierung noch Einzelpersonen oder Firmen. All dies bestätigt, dass wir noch immer kolonialisiert sind und das Joch des ungläubigen Westens längst nicht abgeschüttelt haben.
Unsere „Unabhängigkeit“ können wir erst ab dem Tag wirklich feiern, an dem wir die islamische Lebensweise wiederaufnehmen. Denn wir haben unser Leben gemäß unserer großartigen Überzeugungsgrundlage (ʿaqīda) auszurichten, die uns vom Herrn der Welten und Schöpfer der Menschheit offenbart wurde. Solange dies nicht erfolgt ist, müssen wir dafür tätig werden, den Staat von einer Republik in ein rechtgeleitetes Kalifat gemäß der Methode des Propheten umzuwandeln.
Der Gesandte Allahs (s) wies uns an, daran festzuhalten, wenn Uneinigkeit herrscht:
«...فَإِنَّهُ مَنْ يَعِشْ مِنْكُمْ فَسَيَرَى اخْتِلَافاً كَثِيراً، فَعَلَيْكُمْ بِسُنَّتِي وَسُنَّةِ الْخُلَفَاءِ الرَّاشِدِينَ الْمَهْدِيينَ، عَضُّوا عَلَيْهَا بِالنَّوَاجِذِ، وَإِيَّاكُمْ وَمُحْدَثَاتِ الْأُمُورِ؛ فَإِنَّ كُلَّ بِدْعَةٍ ضَلَالَةٌ»
„Wer von euch (länger) lebt, wird viele Meinungsverschiedenheiten sehen. So haltet euch an meine Sunna und die Sunna der rechtgeleiteten und rechtweisenden Nachfolger (Kalifen). Beißt euch an ihr mit den Backenzähnen fest. Und hütet euch vor den neu erfundenen Angelegenheiten, denn jede Neuerung (im Glauben) ist ein Irregehen.“ (Abū Dāwūd; At-Tirmiḏī)
Hizb-ut-Tahrir strebt mit der Umma und durch sie danach, sie aus der Unterwürfigkeit gegenüber dem ungläubigen kolonialistischen Westen zu befreien. Dies wird nur durch die Wiederaufnahme der islamischen Lebensweise durch die Errichtung des rechtgeleiteten Kalifats erreicht. Die Partei hat einen Verfassungsentwurf vorbereitet, der einzig aus dem Buch Allahs und der Sunna Seines Gesandten (s), sowie aus dem abgeleitet ist, worauf der Konsens der Prophetengefährten (iǧmāʿ aṣ-ṣaḥāba) und der islamrechtlich legitime Analogieschluss (qiyās) hindeutet. Dieser Entwurf besteht aus 191 Artikeln. Artikel 1 dieser Präambel lautet wie folgt:
„Das islamische Überzeugungsfundament (ʿaqīda) ist die Grundlage des Staates, sodass nichts in seiner Struktur, seinem Apparat, im Bereich der Rechenschaftsforderung oder in irgendeinem anderen Bereich, der mit dem Staat verbunden ist, zustande kommen darf, was nicht die islamische ʿaqīda zur Grundlage hat. Sie ist zur gleichen Zeit Grundlage der Verfassung und der islamischen Gesetze (al-qawānīn aš-šarʿīya), sodass es nichts geben darf, das damit in Verbindung steht und nicht aus der islamischen ʿaqīda hervorgeht.“
Was das Regierungssystem im Islam betrifft, so ist es das System des Kalifats, wie der Prophet (s) sagte:
«كَانَتْ بَنُو إِسْرَائِيلَ تَسُوسُهُمُ الأَنْبِيَاءُ، كُلَّمَا هَلَكَ نَبِيٌّ خَلَفَهُ نَبِيٌّ، وَإِنَّهُ لَا نَبِيَّ بَعْدِي، وَسَتَكُونُ خُلَفَاءُ فَيَكْثُرُونَ. قَالُوا: فَمَا تَأْمُرُنَا؟ قَالَ: فُوا بِبَيْعَةِ الأَوَّلِ فَالأَوَّلِ، وَأَعْطُوهُمْ حَقَّهُمْ، فَإِنَّ اللَّهَ سَائِلُهُمْ عَمَّا اسْتَرْعَاهُمْ»
„Die Kinder Israels wurden von den Propheten regiert. Jedes Mal, wenn ein Prophet starb, folgte ihm ein anderer Prophet nach. Doch es wird keinen Propheten nach mir geben. Es wird Kalifen geben, und sie werden zahlreich sein.“ Sie fragten: „Was befiehlst du uns?“ Er antwortete: „Erfüllt den Treueeid nacheinander gegenüber dem jeweils Ersten und gebt ihnen ihr Recht, denn Allah wird sie über das befragen, was Er ihnen anvertraut hat.“ (Übereinstimmend tradiert.)
Das Regierungssystem ist ein Einheitssystem. Artikel 16 des Verfassungsentwurfs besagt: „Das Regierungssystem ist ein Einheitssystem und nicht föderativ.” Artikel 17 ergänzt: „Die Regierung (al-ḥukm) ist zentral, die Verwaltung (al-idāra) dezentral.“
In Artikel 22 heißt es: „Das Regierungssystem baut auf vier Grundpfeilern auf:
- Das islamische Recht ist der Souverän (Gesetzgeber) und nicht das Volk.
- Die Autorität (Herrschaftsmacht) liegt in Händen der Umma.
- Die Aufstellung eines einzigen Kalifen ist für die Muslime verpflichtend.
- Der Kalif allein hat das Recht, die islamischen Gesetze zu adoptieren. Er ist derjenige, der die Verfassung und die übrigen Gesetze erlässt.“
In wirtschaftlicher Hinsicht legt Artikel 125 fest: „Die Befriedigung sämtlicher Grundbedürfnisse muss jedem Einzelnen in vollständiger Weise garantiert werden. Jedem Einzelnen muss auch ermöglicht werden, darüberhinausgehende, sekundäre Bedürfnisse auf dem höchstmöglichen Niveau zu befriedigen.“
Artikel 139 verbietet der Regierung, Privatbesitz in öffentliches Eigentum umzuwandeln, weil das öffentliche Eigentum in der Natur des Gutes und seiner Beschreibung verankert ist und nicht in der Ansicht des Staates liegt.
Artikel 165 untersagt die Investition und Veranlagung ausländischer Gelder und ebenso die Gewährung von Privilegien für Ausländer.
Was die Bildungspolitik betrifft, so baut diese ebenfalls auf der großartigen islamischen ʿaqīda auf. Artikel 170 besagt: „Die Grundlage, auf der der Lehrplan basiert, muss das islamische Überzeugungsfundament (ʿaqīda) sein. Alle Unterrichtsinhalte und -methoden müssen derart gestaltet werden, dass sie keinesfalls von dieser Grundlage abweichen.“
Artikel 179 ergänzt: „Der Staat stellt Büchereien, Labors und alle übrigen Lehrmittel auch außerhalb der Schulen und Universitäten bereit, um denen, die den Wunsch dazu haben, die Durchführung von weiteren Studien in den verschiedensten Wissenszweigen zu ermöglichen, sei es in der Rechtswissenschaft (fiqh) oder in den Grundlagen der Rechtswissenschaft (uṣūl al-fiqh), in der Hadith-Wissenschaft oder der Koranexegese (tafsīr), in der Denklehre, der Medizin, dem Ingenieurswesen, der Chemie, im Bereich der Erfindungen und Entdeckungen oder in anderen Wissensbereichen, damit in der Umma die größtmögliche Anzahl an muǧtahidūn und brillanten Fachleuten und Erfindern entstehen kann.“
Abschließend rufen wir alle Menschen auf, insbesondere die Gelehrten, Politiker, Medienschaffenden und jene, die mit öffentlichen Angelegenheiten betraut wurden, ernsthaft mit Hizb-ut-Tahrir zusammenzuarbeiten, um den Islam zu einer gelebten Realität zu machen, die die Umma aus einem Leben der Demütigung, Erniedrigung und entwürdigenden Unterwürfigkeit gegenüber dem ungläubigen kolonialistischen Westen erhebt und befreit, hin zu einem Leben der Ehre im Wohlgefallen des Barmherzigen unter dem Banner des rechtgeleiteten Kalifats gemäß dem Plan des Prophetentums.
Wir richten zudem einen speziellen Appell an die Leute der Macht und des Einflusses, Hizb-ut-Tahrir den materiellen Beistand (nuṣra) zu leisten, damit die Umma befreit wird und die Gesetze des Islam vollumfänglich implementiert werden. Dies ist nur durch die Wiedererrichtung des Kalifats möglich. Möget ihr wie die anṣār sein, welche diesen dīn zu seinem Beginn unterstützten, als der Gesandte (s) den ersten islamischen Staat in Medina errichtete. Allah der Allmächtige pries sie mit den Worten:
(وَالَّذِينَ تَبَوَّؤُوا الدَّارَ وَالْإِيمَانَ مِن قَبْلِهِمْ يُحِبُّونَ مَنْ هَاجَرَ إِلَيْهِمْ وَلَا يَجِدُونَ فِي صُدُورِهِمْ حَاجَةً مِّمَّا أُوتُوا وَيُؤْثِرُونَ عَلَىٰ أَنفُسِهِمْ وَلَوْ كَانَ بِهِمْ خَصَاصَةٌ ۚ وَمَن يُوقَ شُحَّ نَفْسِهِ فَأُولَٰئِكَ هُمُ الْمُفْلِحُونَ)
Und diejenigen, die in der Wohnstätte und im Glauben vor ihnen zu Hause waren, lieben (all die,) wer zu ihnen ausgewandert ist, und empfinden in ihren Brüsten kein Bedürfnis nach dem, was (diesen) gegeben worden ist, und sie ziehen (sie) sich selbst vor, auch wenn sie selbst Mangel erlitten. Und diejenigen, die vor ihrer eigenen Habsucht bewahrt bleiben, das sind diejenigen, denen es wohl ergeht. (59:9)
Und auch der Prophet (s) pries sie:
«الْأَنْصَارُ لَا يُحِبُّهُمْ إِلَّا مُؤْمِنٌ، وَلَا يُبْغِضُهُمْ إِلَّا مُنَافِقٌ، فَمَنْ أَحَبَّهُمْ أَحَبَّهُ اللَّهُ، وَمَنْ أَبْغَضَهُمْ أَبْغَضَهُ اللَّهُ»
„Niemand liebt die anṣār außer einem Gläubigen, und niemand hasst sie außer einem Heuchler. Wer sie liebt, den liebt Allah; und wer sie hasst, den hasst Allah.“ (Al-Buḫārī).
wa ʿalaikum as-salām wa-raḥmatullāhi wa barakātu
Ibrahim Othman (Abu Khalil)
Offizieller Pressesprecher von Hizb-ut-Tahrir / wilāya Sudan
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