Als ich im Buch „Die islamische Persönlichkeit Teil 3“ über das Thema Rechtsanalogie (qiyās) las, bemerkte ich, dass die Partei zur Bestätigung der Legitimität des qiyās als Rechtsbeleg sowohl definitive (qaṭʿī) als auch präsumtive (ẓannī) Beweise anführt. Dies, obwohl sie die Aussagen derjenigen, die behaupten, dass der Konsens der rechtgeleiteten Kalifen und anderer Beweiskraft hätte, mit der Begründung zurückwies, dass deren Beweise präsumtiven Charakter hätten und daher als Beleg ungeeignet seien. Nun könnte man sagen, dass man sich - zusätzlich noch - an präsumtive Beweise in ihrer subsidiären Eigenschaft anlehne. Wenn das der Fall ist, warum weisen wir dann nicht darauf hin, zumal das Buch in neuen Ausgaben nachgedruckt worden ist?